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Was kennzeichnet die Mediation?
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Eigenverantwortung und Autonomie:Die Konfliktparteien
tragen selbst zur Lösungsfindung eigenverantwortlich bei.
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Offenheit und Informationspflicht: Die Konfliktparteien
müssen offen sein und den Mediator über die erforderlichen
Tatsachen informieren.
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Neutralität und Allparteilichkeit: Der Mediator setzt sich
für jede Konfliktpartei ein, er ist neutral und unparteiisch.
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Freiwilligkeit: Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren
und kann jederzeit durch einen Beteiligten abgebrochen
und beendet werden.
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Vertraulichkeit: Die Konfliktparteien und der Mediator
vereinbaren zu Beginn des Mediationsverfahrens die
Vertraulichkeit zu wahren.
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Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen
Regelungen
oder Formzwängen.
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