Kennzeichen

 

Was kennzeichnet die Mediation?

  • Eigenverantwortung und Autonomie:Die Konfliktparteien
    tragen selbst zur Lösungsfindung eigenverantwortlich bei.

  • Offenheit und Informationspflicht: Die Konfliktparteien
    müssen offen sein und den Mediator über die erforderlichen
    Tatsachen informieren.

  • Neutralität und Allparteilichkeit: Der Mediator setzt sich
    für jede Konfliktpartei ein, er ist neutral und unparteiisch.

  • Freiwilligkeit: Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren
    und kann jederzeit durch einen Beteiligten abgebrochen
    und beendet werden.

  • Vertraulichkeit: Die Konfliktparteien und der Mediator
    vereinbaren zu Beginn des Mediationsverfahrens die
    Vertraulichkeit zu wahren.

  • Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen
    Regelungen oder Formzwängen.