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Ablauf des Verfahrens
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Mediationsvereinbarung: Hierbei erklärt der Mediator den
Konfliktparteien die Grundlagen der Mediation. Er überprüft
weiterhin, ob sich das Verfahren zur Mediation eignet.
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Klärung der Konfliktfelder und der Themensammlung: Jetzt wird
geklärt und gesammelt, worüber sich die Parteien uneinig sind und
festgelegt, welche Tatsachen offen zu legen sind bzw. ob weitere
Informationen benötigt werden.
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Bearbeitung der Konfliktfelder: Der Mediator deckt mit Hilfe von
Erkenntnissen der Kommunikationswissenschaft und bestimmten
Fragestellungen die Interessen der Konfliktparteien auf und fördert
das Verständnis und Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen.
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Einigung: Es werden Lösungsoptionen entwickelt und diese
anschließend auf ihre Realisierbarkeit überprüft.
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Das Einigungsergebnis wird am Ende nochmals zusammengefasst.
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Gestaltungs- und Abschlussvereinbarung: Die Konfliktparteien
prüfen, den Inhalt der Vereinbarung. Die Vereinbarung wird
dann abschließend vom Mediator, wenn dieser ein Anwalt bzw.
ein Notar ist, in schriftlicher Form in einen Vertrag umgesetzt
und gegebenenfalls notariell beurkundet.
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